Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18139
BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21 (https://dejure.org/2021,18139)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2021 - 6 StR 113/21 (https://dejure.org/2021,18139)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 6 StR 113/21 (https://dejure.org/2021,18139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO; § 64 StGB
    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomwert der Anlasstat; hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Prognosemaßstab)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB, § 239a StGB, § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG
    Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Feststellungen zum ursächlichen Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat in einem Strafverfahren u.a. wegen erpresserischem Menschenraub

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 64 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie einen Vorwegvollzug von einem Jahr und drei Monaten der Freiheitsstrafe; Erpresserischer Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie einen Vorwegvollzug von einem Jahr und drei Monaten der Freiheitsstrafe; Erpresserischer Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie einen Vorwegvollzug von einem Jahr und drei Monaten der Freiheitsstrafe; Erpresserischer Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die konkrete Anlasstat im Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für diesen haben, indem sich in ihr die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters äußert (vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18, NStZ-RR 2019, 308; Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16).

    Auch angesichts dessen spricht nichts dafür, dass gerade die Neigung des Angeklagten zum Betäubungsmittelmissbrauch, etwa auch "indirekt' (vgl. MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 39 mwN; LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., § 64 Rn. 40), zu dem von ihm ins Werk gesetzten erpresserischen Menschenraub beigetragen hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 Rn. 14).

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Auch angesichts dessen spricht nichts dafür, dass gerade die Neigung des Angeklagten zum Betäubungsmittelmissbrauch, etwa auch "indirekt' (vgl. MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 39 mwN; LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., § 64 Rn. 40), zu dem von ihm ins Werk gesetzten erpresserischen Menschenraub beigetragen hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 Rn. 14).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Dieser Prognosemaßstab entspricht dem des § 64 Abs. 2 StGB aF, den das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfGE 91, 1).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Die Revision des Angeklagten führt deshalb zum Wegfall der ihn beschwerenden Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Es ist Aufgabe des Tatgerichts, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und die Begründung seiner Entscheidung so zu fassen, dass der Leser die wesentlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die konkrete Anlasstat im Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für diesen haben, indem sich in ihr die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters äußert (vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18, NStZ-RR 2019, 308; Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die konkrete Anlasstat im Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für diesen haben, indem sich in ihr die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters äußert (vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18, NStZ-RR 2019, 308; Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21
    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23

    Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist hierfür erforderlich, dass die Einwirkung durch den Täter nach den konkreten Umständen des Einzelfalls generell geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - 4 StR 21/21 = RS 140, 325 (2021) = VRS 140, Nr. 66 = StV 2022, 24 = JZ 2022, 364 = BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 4 = BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 9; 01.06.2021 - 6 StR 113/21 = NStZ-RR 2021, 244 = StV 2022, 165; 10.02.2021 - 1 StR 478/20 = NStZ-RR 2021, 211 = StV 2022, 166).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

    Dieser Zusammenhang liegt aber nur dann vor, wenn die Tat ihre Wurzeln in dem Hang findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, wobei sich die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters in der Tat äußern muss (vgl. BGH NJW 1990, 3282 (3283); NStZ-RR 2014, 75; 2019, 75; 2021, 244; BeckRS 2018, 36954; 2021, 12900).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 195/23

    Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs für die Unterbringung in einer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs allerdings besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, StV 2015, 219; vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21, StV 2022, 165).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 252/23

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als ein bestimmender Strafzumessungsgrund;

    Die gewählten Formulierungen lassen auch nicht erkennen, ob die Strafkammer auf eine vorhandene Neigung zur Delinquenz (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21, NStZ-RR 2021, 244, 245) bzw. eine gewohnheitskriminelle Entwicklung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. August 2022 - 2 StR 252/22 Rn. 5) hat abstellen wollen.
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 263/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in

    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar und mittelbar der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum gedient hat oder dazu dienen sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21, NStZ-RR 2021, 244, 245).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 252/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Folge

    Denn die Strafkammer lässt unerörtert, ob die beim Angeklagten bestehende "dissoziale Prägung", dessen fehlendes "Problemverständnis und Einsicht" oder dessen "gewohnheitskriminelle Entwicklung" (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 ? 4 StR 421/19 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21) gegebenenfalls in Verbindung mit dem Umstand, dass der Angeklagte "über keinen sozialen Empfangsraum im Inland" verfügt und ihm Abschiebung "droht" (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 4/21 Rn. 28), einem Therapieerfolg entgegenstehen.
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 468/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang

    Ein solcher Zusammengang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar und mittelbar der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum gedient hat oder dazu dienen sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 113/21, NStZ-RR 2021, 244, 245 [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht